Auch ich kann meine Leistungen nicht kostenlos anbieten – faire und transparente Preise sind für mich selbstverständlich.
Auf Wunsch erhalten Sie gerne vorab eine unverbindliche Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.
Die Kosten hängen stets vom Einzelfall ab. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das regelt, welche Gebühren für welche Tätigkeiten abgerechnet werden dürfen.
In meiner Kanzlei können Sie jederzeit einen Termin für eine erste anwaltliche Beratung vereinbaren.
Hier erfolgt die Abrechnung in der Regel abhängig vom Streitwert.
In Bereichen, in denen das RVG nicht zwingend vorgeschrieben ist, biete ich die Möglichkeit einer schriftlichen Gebührenvereinbarung – z. B. Stundenhonorar oder Pauschalhonorar.
In gerichtlichen Verfahren rechne ich verbindlich nach dem RVG ab, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen, kann das Gericht auf Antrag Prozesskostenhilfe gewähren – vorausgesetzt, Ihre beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet Erfolgsaussichten.
Die Rückzahlung kann ggf. in monatlichen Raten erfolgen; das Gericht prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig.
Auch außergerichtlich kann staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden (Beratungshilfe). Voraussetzung ist ein Berechtigungsschein vom Amtsgericht. Eigenanteil: 15,01 Euro.
Ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Ich übernehme für Sie die Korrespondenz mit der Versicherung.
Die entsprechenden Antragsformulare für Beratungshilfe sowie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier: Formulare