Ihre Rechtsberatung – transparent & fair
Klarheit bei den Kosten
Auch ich kann meine Leistungen nicht kostenlos anbieten – faire und transparente Preise sind für mich jedoch selbstverständlich.
Kostenabschätzung gewünscht?
Auf Wunsch erhalten Sie gerne vorab eine unverbindliche Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.
Was kostet ein Rechtsanwalt?
Die Kosten hängen stets vom Einzelfall ab. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses regelt, welche Gebühren für welche Tätigkeiten abgerechnet werden dürfen – ist für juristische Laien jedoch oftmals schwer verständlich.
Erstberatung:
In meiner Kanzlei können Sie jederzeit einen Termin für eine erste anwaltliche Beratung vereinbaren.
Außergerichtliche Vertretung:
Hier erfolgt die Abrechnung in der Regel abhängig vom Streitwert.
Individuelle Honorarvereinbarungen:
In allen Bereichen, in denen das RVG nicht zwingend vorgeschrieben ist, biete ich die Möglichkeit, eine schriftliche Gebührenvereinbarung zu treffen. Diese kann etwa ein Stundenhonorar oder eine pauschale Vergütung vorsehen.
Gerichtliche Verfahren:
In gerichtlichen Verfahren rechne ich verbindlich nach dem RVG ab – hierzu bin ich gesetzlich verpflichtet.
Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Wenn Sie nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen, kann Ihnen das Gericht auf Antrag Prozesskostenhilfe gewähren – vorausgesetzt, Ihre beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Erfolgsaussichten.
Soweit Ihre Einkommensverhältnisse es zulassen, kann das Gericht die Rückzahlung in monatlichen Raten anordnen. Zudem ist es berechtigt, innerhalb von vier Jahren Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und die Rückzahlung ggf. neu festzusetzen.
Beratungshilfe
Auch für eine außergerichtliche Beratung kann staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden – die sogenannte Beratungshilfe. Voraussetzung ist ein Berechtigungsschein, den das zuständige Amtsgericht nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausstellt.
Bei Vorlage dieses Berechtigungsscheins beträgt Ihr Eigenanteil nur 15,01 Euro.
Wann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Inhalt Ihres individuellen Versicherungsvertrages ab.
Selbstverständlich übernehme ich für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und kläre, ob eine Kostendeckung gewährt wird.
Hinweis:
Die entsprechenden Antragsformulare für Beratungshilfe sowie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier: -> Formulare